Wie das Kultusministerium uns heute mitteilt, beginnen die Weihnachtsferien wie ursprünglich geplant am Mittwoch, den 23. Dezember und enden am Samstag, den 9. Januar 2021.
Am 21. und 22. Dezember ist nur für die Klassen 1 bis 7 Präsenzunterricht (gleichwohl ist die förmliche Präsenzpflicht an diesen beiden Tagen ausgesetzt, sodass Eltern ihre Kinder bei Bedarf auch zuhause lassen können). Um die Kontakte vor Weihnachten bei den älteren Schülerinnen und Schülern zu reduzieren, findet ab Klassenstufe 8 für diese beiden Tage ausschließlich Fernunterricht statt.
Neuerungen der "Corona-Verordnung Schule"
Eine Gesundheitsbestätigung, wie sie bisher nach allen Ferien abgegeben werden musste, ist nach den Weihnachtsferien nicht mehr notwendig. Hat das Gesundheitsamt für Schülerinnen und Schüler eine Quarantäne veranlasst, so gilt diese für 10 Tage nach dem letzten Kontakt mit der positiv getesteten Person. Sie kann ab dem fünften Tag mittels eines frühestens an diesem Tag vorgenommenenTests (PCR-Test oder Antigentest) mit negativem Ergebnis beendet werden.
Liegen in Stadt- und Landkreisen ein lnzidenzwert von über 200 lnfektionsfällen in den vergangenen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner nach Feststellung des Landesgesundheitsamts sowie weitere Voraussetzungen vor, so können zusätzliche Maßnahmen zur Reduktion der Kontakte bei den älteren Schülerinnen und Schülern in Kürze greifen. Das Kultusministerium überarbeiten dazu die ,,Corona-Verordnung Schule", um in solchen Fällen für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 8 Modalitäten für einen Wechselbetrieb zwischen Präsenzunterricht und Fernunterricht zu ermöglichen. Diese sollen einzelfallbezogen gelten und die Prüfungs- und Abschlussklassen ausdrücklich ausnehmen.