Ein aktuelles Gerichtsurteil über den Umgang mit dem Handy an der Schule beschäftigt auch das Team der Kastelbergschule.
So berichtete die Süddeutsche Zeitung (sz.de) am 17. Mai 2017: Ein Lehrer einer Berliner Schule hatte einem Schüler das Handy an einem Freitag abgenommen, weil er damit den Unterricht gestört habe. Der Schulleiter wollte das Mobiltelefon zunächst nicht herausgeben und behielt es über das Wochenende ein. Erst am folgenden Montag durfte die Mutter des Jungen das Gerät im Schulsekretariat wieder abholen. Das Berliner Verwaltungsgericht hat in einem Urteil vom 4. April 2017 die Klage mit der Begründung, die Grundrechte des Schülers seien nicht verletzt worden, abgelehnt.
Welche Umgangsweise pflegt die Kastelbergschule bisher? Wie wollen wir weiter mit diesem Thema verfahren?