wir wünschen Euch und Ihnen einen gutes und gesundes Neues Jahr 2021 und die Kraft, die bevorstehenden Herausforderungen der Pandemie gut zu bewerkstelligen! Sicher haben Sie den Informationen der Medien entnommen, dass der Lockdown bis 31. Januar verlängert wird.
Im Folgenden möchten wir Sie über die Regelungen des Kultusministeriums informieren und unsere geplante Umsetzung.
Kein Präsenzunterricht vom 11.01. bis 15.01.
Um der weiter zunehmenden Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 entgegenzuwirken, werden bis zum 31. Januar 2021 die Schulen grundsätzlich geschlossen. An den öffentlichen Schulen ebenso wie an den Schulen in freier Trägerschaft werden in der kommenden Woche ab dem 11. Januar weder Präsenzunterricht noch andere schulische Veranstaltungen stattfinden.
Welche Auswirkungen der Lockdown auf das Pandemiegeschehen hat, wissen wir leider erst mit einer erheblichen zeitlichen Verzögerung. Deshalb wird das Kultusministerium in der kommenden Woche auf der Grundlage der dann verfügbaren Daten mit der Zielsetzung prüfen, ob die Grundschulen ab dem 18. Januar geöffnet werden und ob Präsenzunterricht für die Abschlussklassen angeboten werden kann.
Notfallbetreuung
Für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 7, deren Eltern die vom Kultusministerium festgelegten Voraussetzungen erfüllen, wird ab Montag, den 11.01. von 7.45 Uhr bis 16 Uhr eine Notbetreuung an der Kastelbergschule angeboten. Die Voraussetzung für die Notbetreuung finden Sie auf unserer Homepage und haben Sie bereits über Edupage erhalten. Falls Sie die Voraussetzungen erfüllen und einen Betreuungsplatz für Ihr Kind benötigen, melden Sie sich bitte bis Freitag 16 Uhr mit Angabe der benötigten Zeiten unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! an.
Fernunterricht
Ab Montag, den 11.01. findet für Schüler*innen ab Lerngruppe 6 der Unterricht von 7.50 bis 12.50 Uhr verpflichtend online nach Stundenplan statt. Von 13.30 bis 15 Uhr müssen Hausaufgaben erledigt werden, dafür stehen die Lehrer für Fragen online zur Verfügung.
Die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler am Fernunterricht unterliegt der Schulpflicht. Eine Nichtteilnahme am Fernunterricht wird deshalb wie eine Nichtteilnahme am Präsenzunterricht behandelt. Es gilt weiterhin die übliche Entschuldigungspraxis (Nachricht über Edupage an die Lerngruppenleitung mit Nennung des Grundes für das Fehlen).
Lerngruppe 5
Die Schüler*innen erhalten Aufgabenpakete in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und von Fachlehrern. Sie bearbeiten diese zu Hause und werden von den Lehrern betreut. Wir werden auf geeignete Weise Kontakt mit den Schüler*innen aufnehmen. Näheres erfahren Sie über Edupage oder per Mail.
Lerngruppen 6 – 10
1. Anwesenheitskontrolle: Die jeweils erste Unterrichtsstunde des Tages beginnt laut Stundenplan mit der bekannten Lernplattform. Zu Beginn dieser ersten Unterrichtsstunde findet eine Anwesenheitskontrolle statt. Für den digitalen Unterricht gelten die gleichen Regeln wie im Präsenzunterricht – angemessene Kleidung, kein Essen, Klassenregeln. Bei Verstößen gibt es Verhaltenswunschaufgaben.
2. Erreichbarkeit: Die Schüler*innen und Lehrer*innen sind zu den jeweiligen Unterrichtsstunden gemäß Stundenplan erreichbar.
3. Fächer des Tages: Sieht der Stundenplan an einem Tag ein bestimmtes Fach für den Präsenzunterricht vor, so soll dies durch den Fernunterricht abgedeckt werden.
4. Arbeitsaufträge: Der zeitliche Umfang der Aufgaben und Lerninhalte orientiert sich an der Stundentafel des Präsenzunterrichts. Die Schüler*innen erhalten das Material direkt von den Fachlehrer*innen per EduPage oder auf andere geeignete Weise und bearbeiten dies am laut Stundenplan vorgesehenen Tag. Die Lehrkraft legt den Zeitpunkt der Abgabe durch die Schüler*innen fest. Die Arbeitsaufträge sollen so gestaltet sein, dass sie die Materialien zur Bearbeitung möglichst nicht ausgedruckt werden müssen.
5. Feedback: Die Lehrkräfte sichten regelmäßig die bearbeiteten Aufgaben, und geben der Klasse oder einzelnen Schüler*innen möglichst einmal in der Woche ein Feedback (Übermittlung von Lösungsblättern/Musterlösungen ist möglich).
6. Benotung: Alle im Fernunterricht erarbeiteten, geübten oder vertieften Unterrichtsinhalte können in die Benotung einbezogen werden. Eine mündliche Leistungsfeststellung kann z.B. über Telefon oder im digitalen Unterricht oder im folgenden Präsenzunterricht erfolgen. Eingereichte Hausaufgaben können benotet werden. Tests und Klassenarbeiten sind aus Gründen der Chancengleichheit grundsätzlich in Präsenz in der Schule zu erbringen.
7. Dokumentation: Die Lehrerinnen und Lehrer dokumentieren Themen und Inhalte ihres Fernunterrichts.
Ausgefallene und geplante Lernnachweise
Durch den Lockdown vor den Weihnachtsferien konnten einige geplante Lernnachweise nicht mehr geschrieben werden. Diese werden in den Abschlussklassen von 18.01. bis 29.01. nachgeholt, falls der Präsenzunterricht möglich ist. Das bedeutet, dass unter Umständen in den Abschlussklassen bis zu vier Lernnachweise pro Woche geschrieben werden müssen.
Für die anderen Jahrgangsstufen werden geplante Lernnachweise verschoben und nachgeholt, wenn ein Präsenzunterricht wieder stattfinden kann. Sollte bis zum 31.01. kein Präsenzunterricht stattfinden können, informieren wir Sie wie die Lernnachweise nachgeholt werden können.
Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund!
Ihr Kastelbergteam