Liebe Eltern, liebe Schüler*innen der Kastelbergschule,
wir hoffen, dass Sie gesund aus den Sommerferien wieder zu Hause sind. Am 14.09.2020 starten wir wieder wie gewohnt um 7.45 Uhr mit neuen Vorgaben der Landesregierung den Schulbetrieb. Der Coronavirus beschäftigt uns weiter, bitte beachten sie daher folgende Punkte:
Allgemeine Infos zur Corona-Verordnung:
- Wer aus einem Risiko-Gebiet einreist, muss sich unverzüglich testen lassen und sich bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses in die eigene Häuslichkeiten in Quarantäne begeben. Bei Verstoß drohen Bußgelder nach dem Infektionsschutzgesetz.
- Am ersten Schultag muss die beigefügte Gesundheitsbestätigung abgegeben werden. Liegt diese Bestätigung am ersten Schultag nicht vor, wird Ihr Kind vom Unterricht ausgeschlossen (Corona-Verordnung).
- Die Teilnahme am Schulbetrieb ist nicht erlaubt, wenn Ihr Kind Kontakt zu einer infizierten Person hatte oder folgende Krankheitssymptome aufweist: Fieber ab 38°C, trockener Husten (nicht Asthma-Husten), Störungen des Geschmacks- oder Geruchssinns (nicht als Begleitsymptom eines Schnupfens). Informieren Sie die Schule und suchen Sie einen Arzt auf. Treten die genannten Krankheitszeichen während der Schule auf, muss Ihr Kind umgehend abgeholt werden.
- Kann ein Kind aufgrund von Quarantäne nicht am Unterricht teilnehmen, muss der Unterrichtsstoff dennoch bearbeitet werden (Corona-Verordnung). Die Lernbegleiter stellen Aufgaben und Arbeitsmaterialien in gewohnter Weise zur Verfügung und sind für Rückfragen erreichbar.
- Die Schüler*innen dürfen nur Kontakt zu Kindern aus der eigenen Klasse haben (Ausnahme GT-Angebot im Grundschulbereich). Für Schüler*innen der Sekundarstufe (ab Lerngruppe 5) muss auf den Fluren und Pausenhöfen eine Maske getragen werden. Das Ordnungsamt kann bei Verstößen ein Ordnungsgeld verhängen.





