Einblick in den Ganztag und Elternmitarbeit

Die Kastelbergschule ist (seit wann?) eine Ganztagsschule. Die Kinder verbringen bei uns viel Lebenszeit: Oft bis zu zehn Stunden am Tag, denn (Zahl) Grundschulkinder besuchen nach Unterrichtsschluss noch die verlängerte Betreuung. Eltern haben viele Fragen: Wie lernt mein Kind? Wie ist es betreut? Wie kann ich es unterstützen?

Infotage an der Grundschule

Für neue Eltern der Grundschule gibt es vor Schulbeginn drei wichtige Termine:

  • Im Januar findet ein erster Infoabend statt, mit Rundgang durch das Ganztagesgebäude.
  • Vor den Sommerferien gibt es einen zweiten Elternabend, bei dem Sie über die Arbeitsweise der Grundschule und die nötigen Materialien informiert werden.
  • Die Einschulungsfeier findet am ersten Samstag nach Schulbeginn statt.

Infotage an der Gemeinschaftsschule

Von Beginn an achten wir auf intensiven Austausch zwischen Lernbegleitern und Elternhaus. Unsere Kolleginnen und Kollegen sind für Fragen und Anregungen stets offen.

Postmappe

Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 5 bekommen vom Förderkreis der Kastelbergschule eine Postmappe geschenkt. Sie ist während der Schulzeit ein ständiger Begleiter zwischen dem Elternhaus und der Schule. Bitte schauen Sie regelmäßig in die Postmappe Ihres Kindes. Hier finden Sie gelegentlich auch unter der Woche Elternbriefe, Einladungen und Informationen.

Zu Hause lernen?

Die Kastelbergschule ist eine gebundene Ganztagesschule. Der Lernstoff wird grundsätzlich innerhalb der Schulzeit behandelt. Ab der dritten Klasse lernen unsere Schüler, sich die Aufgaben mit einem Wochenplan (Grundschule) oder Lernplan (Gemeinschaftsschule) selbständig einzuteilen. Dafür gibt es speziell ausgewiesene Unterrichtsstunden.

In der Grundschule gibt es trotzdem über das Wochenende kleine Hausaufgaben. Der Grund ist, dass wir die Kinder möglichst gut auf andere weiterführende Schulen vorbereiten wollen – dort müssen sie ihre Hausaufgaben später auch einmal selbständig erledigen können. Außerdem sollen und wollen viele Eltern einen Einblick in den Lernstand ihres Kindes, um es unterstützen zu können.

Für die Gemeinschaftsschule gilt: Nicht erledigte Aufgaben des Lernplans müssen am Wochenende fertig gestellt werden. Zudem lernen die Schülerinnen und Schüler außerhalb der Schulzeit für Lernnachweise (Tests) und üben Vokabeln. Hausaufgaben gibt es an der Gemeinschaftsschule nicht.

Wunsch von Eltern nach Hospitationen

Gelegentlich fragen Eltern nach einer Möglichkeit, den Unterricht ihrer Kinder zu besuchen. Diese Möglichkeit gibt es für die Gemeinschaftsschule bei den Tagen der Offenen Lernräume an bestimmten Tagen vor der Einschulung.

Zu späteren Zeitpunkten ist das Hospitieren im Unterricht in Baden-Württemberg gesetzlich nicht erlaubt. Der Grund dafür sind die Persönlichkeitsrechte (Datenschutz) der anderen Schülerinnen und Schüler der Klasse und deren Eltern.

http://www.justanswer.de/anwalt/7mjag-habe-ich-baden-w-rttemberg-das-recht-einem-gymnasium.html

 

Gemeinschaftsschule - Informationen zur weiterführenden Schule ab Jahrgangsstufe 5

Woche der Offenen Lernräume der Gemeinschaftsschule: Sie möchten wissen, wie Schüler in der Gemeinschaftsschule der Kastelbergschule lernen? Vom 24. bis 26. Januar 2017 können Sie im Unterricht der Jahrgangsstufen 5 hospitieren und mit Schülern und Lernbegleitern ins Gespräch kommen (Di 24.01. von 14.15-15.45 Uhr, Mi 25.01. von 7.50-9.20 Uhr, Do 26.01. von 7.50-9.20 Uhr, Treffpunkt vor dem Sekretariat ohne Anmeldung).

Tag der Offenen Tür der Gemeinschaftsschule: Am 9. März 2017 (gemeinsamer Beginn um 16 Uhr in der Aula).

Anmeldung an der Gemeinschaftsschule am 04. und 05. April 2017 von 9 bis 11 und 14 bis 16.30 Uhr im Sekretariat der Kastelbergschule. Bitte bringen Sie Blatt 4 und 5 der Grundschulempfehlung, die Geburtsurkunde oder den Ausweis Ihres Kindes, Ihre Bankdaten, sowie ein Passfoto für die Mensakarte mit.

Inklusionsgesetz: Was heißt das für die Kastelbergschule?

Was war die ehemalige Förderschule Waldkirch?

Die Förderschule (später: SBBZ) Waldkirch befand sich bis Februar 2017 im Gewerbekanal 5, hinter der Kastelbergschule. Seit vielen Jahren hat dort aber kein Unterricht mehr stattgefunden. Ungefähr 40 Schülerinnen und Schüler mit Lernverzögerungen wurden an der Schwarzen­bergschule und Kastelbergschule gemeinsam mit Regelschülern unterrichtet. In den so genannten Kooperations- oder Inklusionsklassen unterrichteten Grundschul- oder Hauptschullehrer mit Sonderschullehrern im Team.

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Datenschutz

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1. Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter

1.1 Verantwortlicher gem. Art. 4 Abs. 7 EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ist (siehe unser Impressum).

1.2 Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte".

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2.1 Im Folgenden informieren wir über die Erhebung personenbezogener Daten bei Nutzung unserer Website. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die auf Sie persönlich beziehbar sind, z. B. Na-me, Adresse, E-Mail-Adressen, Nutzerverhalten.

2.2 Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns per E-Mail oder über ein Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten (Ihre E-Mail-Adresse, ggf. Ihr Name und Ihre Telefonnummer) von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nach-dem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

2.3 Falls wir für einzelne Funktionen unseres Angebots auf beauftragte Dienstleister zurückgreifen oder Ihre Daten für werbliche Zwecke nutzen möchten, werden wir Sie untenstehend im Detail über die jeweiligen Vorgänge informieren. Dabei nennen wir auch die festgelegten Kriterien der Speicherdauer.

3. Ihre Rechte

3.1 Sie haben gegenüber uns folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:

– Recht auf Auskunft,

– Recht auf Berichtigung oder Löschung,

– Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,

– Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung,

– Recht auf Datenübertragbarkeit.

3.2 Sie haben zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns zu beschweren. Die Datenschutzaufsichtsbehörde ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI), Königstrasse 10a, 70173 Stuttgart.

3.4 Werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation

übermittelt, so haben Sie das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Art. 46 EU-DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.

4. Erhebung und Zweck personenbezogener Daten bei Besuch unserer Website

4.1 Bei der bloß informatorischen Nutzung der Website, also wenn Sie sich nicht registrieren oder uns anderweitig Informationen übermitteln, erheben wir nur die personenbezogenen Daten, die Ihr Brow-ser an unseren Server übermittelt. Wenn Sie unsere Website betrachten möchten, erheben wir die folgenden Daten, die für uns technisch erforderlich sind, um Ihnen unsere Website anzuzeigen und die Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten (Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f EU-DSGVO):

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 Zugriffsstatus/HTTP-Statuscode

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 Website, von der die Anforderung kommt

 Browser

 Betriebssystem und dessen Oberfläche

 Sprache und Version der Browsersoftware.

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– Transiente Cookies (dazu b)

– Persistente Cookies (dazu c).

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Urheberrecht

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Die Schulregeln der Kastelbergschule

Regeln für die Grundschule

  1. Wir pflegen einen höflichen und respektvollen Umgang miteinander.
  2. Mit unseren Schulmaterialien und mit dem Schuleigentum gehen wir sorgfältig um.
  3. Wir klettern nur auf erlaubten Klettergeräten und Klettergelegenheiten.
  4. Wir bleiben auf dem Schulgelände.
  5. Wir kommen pünktlich.
  6. Wir sind eine kaugummifreie Schule.
  7. Wir lassen Handys ausgeschaltet im Schulranzen.
  8. Im Schulhaus sind wir leise.

Regeln für die Gemeinschaftsschule

  1. Ich bin zu Beginn des Unterrichts pünktlich im Lernraum, auch nach den großen Pausen.
  2. Während des Unterrichts verhalte ich mich leise auf den Gängen.
  3. Wir sind eine „kaugummifreie“ Schule.
  4. Nach Betreten des Schulgebäudes bis um 15.45 Uhr benutze ich kein Handy, keinen MP3-Player oder Ähnliches. Regelverstoß bedeutet: Das elektronische Gerät wird über Nacht bis zum Schulende des folgenden Tages einbehalten! (Freitag bedeutet Einbehalt bis Montag)
  5. Ich verlasse das Schulgelände vormittags nicht.
  6. Ich gehe respektvoll mit allen Schülern und deren Eigentum um.
  7. Süßigkeiten, Knabbereien (Chips, usw.) und ungesunde Getränke (Cola, Fanta, Eistee, usw.) verzehre ich in der Schule nicht.
  8. Während des Unterrichts und des Mittagessens trage ich keine Mützen.

Im Falle eines Regelverstoßes gelten für alle Schülerinnen und Schüler die gleichen Regeln.

Alle Eltern der Gemeinschaftsschule haben ihr schriftliches Einverständnis bei der Aufnahme an die Kastelbergschule erteilt

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