Ein aktuelles Gerichtsurteil über den Umgang mit dem Handy an der Schule beschäftigt auch das Team der Kastelbergschule.
So berichtete die Süddeutsche Zeitung (sz.de) am 17. Mai 2017: Ein Lehrer einer Berliner Schule hatte einem Schüler das Handy an einem Freitag abgenommen, weil er damit den Unterricht gestört habe. Der Schulleiter wollte das Mobiltelefon zunächst nicht herausgeben und behielt es über das Wochenende ein. Erst am folgenden Montag durfte die Mutter des Jungen das Gerät im Schulsekretariat wieder abholen. Das Berliner Verwaltungsgericht hat in einem Urteil vom 4. April 2017 die Klage mit der Begründung, die Grundrechte des Schülers seien nicht verletzt worden, abgelehnt.
Welche Umgangsweise pflegt die Kastelbergschule bisher? Wie wollen wir weiter mit diesem Thema verfahren?
Alle Eltern der Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 unterschreiben den Hausregelvertrag. Darin wird im § 4 geregelt, dass nach dem Betreten des Schulgebäudes bis 15.45 Uhr kein Handy, MP3-Player oder Ähnliches benutzt werden darf (momentan ist noch die Ausnahme in der Mittagspause vom 13.30 Uhr bis 14.15 Uhr erlaubt). Bei Regelverstoß wird das elektronische Gerät zwei Tage einbehalten (Freitag bedeutet Einbehalt bis Montag)
Die Kolleginnen und Kollegen der Sekundarstufe sammeln momentan in den Stufenkonferenzen Argumente und Ideen zur Handy-Nutzung. Eventuell neue Ergebnisse werden in der Gesamtlehrerkonferenz, der Elternbeiratssitzung und der Schulkonferenz diskutiert und abgestimmt.