Liebe Eltern, in den letzten Monaten hat es immer wieder Fragen zum Religionsunterricht an der Kastelbergschule gegeben. Wir möchten sie an dieser Stelle beantworten, auch um künftig Unklarheiten zu vermeiden. Weitere Fragen und Anregungen sind uns willkommen. Sie können sich dafür an Frau Merz wenden: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!Ihr Kastelberg-Team
Christlicher Religionsunterricht
Der Religionsunterricht ist in Baden-Württemberg ein „ordentliches Lehrfach“. Das heißt: Schülerinnen und Schüler, die der evangelischen oder katholischen Konfession angehören, sind grundsätzlich verpflichtet, 2 Stunden pro Woche daran teilzunehmen.
Der Religionsunterricht wird von kirchlichen und staatlichen Lehrkräften erteilt (z.B. Pfarrer, Religionspädagogen). Er richtet sich immer nach den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften. Das bedeutet, dass religiöse Inhalte vermittelt werden. In den Lehrplan gehören aber auch Inhalte, wie:
- achtsamer Umgang mit sich selbst und anderen
- friedliches Zusammenleben
- Wissen über andere Religionen
- Schülerinnen und Schüler anderen Glaubens berichten als „Experten“
Schülerinnen und Schüler anderer Religionen und ohne Religionszugehörigkeit sind herzlich eingeladen, am christlichen Religionsunterricht an der Kastelbergschule teilzunehmen.
Besonderheit: KoKo
An der Kastelbergschule gibt es in den Klassen 1 und 2 „Konfessionell-kooperativen Religionsunterricht“ als gemeinsames Fach für katholische und evangelische Schülerinnen und Schüler. Hier hat es Missverständnisse gegeben. Bitte beachten Sie deshalb: KoKo ist kein Ethik- oder Religionskundeunterricht. Die Lehrplaninhalte von KoKo finden Sie hier:
Infoveranstaltung zu KoKo am 3. April 2017
Am 3. April hat an der Kastelbergschule ein Informationsabend zu KoKo stattgefunden. Die Religionslehrerin Gesine Merz, Schulleiter Manfred Kasten und die zuständigen Schuldekane Richard Obert (katholisch) und Ulrich Schmidt (evangelisch) informierten interessierte Eltern der Klassenstufen 1 und 2. Einen Elternbrief mit Bericht finden Sie hier: zum Brief
Islamischer Religionsunterricht
Die Kastelbergschule hat 2016 gemeinsam mit dem Elternbeirat geprüft, ob ein Antrag auf Teilnahme am Modellprojekt "Islamischer Religionsunterricht des Landes Baden-Württemberg" gestellt werden kann. Im Moment gibt es nur ausgewählte Schulen, an denen Islamischer Religionsunterricht mit sunnitischer Prägung angeboten wird. Die Kastelbergschule kann dabei nicht berücksichtigt werden.
Ethik- oder Religionskundeunterricht
Ethikunterricht wird in Baden-Württemberg ab Klasse 5 angeboten. Es gibt kein Ersatzfach (siehe Schulgesetz § 100a Ethikunterricht).
Betreuung für Kinder, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen
Sie sollten wissen, dass Ihr Kind in dieser Zeit an der Kastelbergchule nicht unterrichtet, sondern nur betreut werden kann.
Abmeldung vom Religionsunterricht
- Bis zum 14. Lebensjahr entscheiden die Eltern, ob ihr Kind den Religionsunterricht besucht.
- Wenn beide Eltern sorgeberechtigt sind, müssen beide der Abmeldung zustimmen.
- Ab 14 Jahren sind Jugendliche „religionsmündig“ und entscheiden selbst.
- Die Abmeldung ist jeweils zu Beginn eines Schulhalbjahrs über die Klassenlehrer oder das Sekretariat des Kastelbergschule möglich.
Die Abmeldung vom Religionsunterricht ist kein Antrag, sondern eine Erklärung. Ein Muster finden Sie hier: www.ibka.org/files/Abmeldung_vom_Religionsunterricht_Farbe.pdf