Wenn du dich außerhalb des Unterrichts nicht an unsere Regeln gehalten hast

Auch in den Hofpausen, in der Zeit beim Mittagessen und in der Freizeit wollen wir, dass sich alle an unsere Regeln halten. Wenn du dich nicht an die Anweisungen der Lernbegleiter*innen hälst, dann kann dir dein Lernbegleiter als Erinnerung eine Nachdenkaufgabe, die Hausregeln, oder einen pädagogischen Text (in Arbeit bei der SMV) geben. Erledige diese nun sorgfältig, lasse sie von deinen Erziehungsberechtigten unterschreiben und gib sie am nächsten Tag deinem Lernbegleiter wieder ab.

Verlassen des Schulgeländes in der Mittagspause ohne Genehmigung von Seiten der Schule ab Jahrgangsstufe 8

Ab Jahrgangsstufe 8 dürfen unsere Schülerinnen und Schüler in der Mittagspause das Schulgelände verlassen. Dafür muss eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern / Erziehungsberechtigten sowie eine Schüler-Versicherung (1€) vorliegen. Das Schreiben wird zu Beginn des Schuljahres vom Lernbegleiter ausgeteilt.

Verlassen Schülerinnen und Schüler der unteren Jahrgangsstufen das Schulgelände führt dies zu schulrechtlichen Folgen.

Handy-Regelung

Damit das Lernen im Vordergrund stehen kann, haben sich die Eltern, Lehrer und Schülersprecher der Kastelberschule entschieden, dass wir eine Handy-Freie Schule sind. Bei uns gilt, dass nach Betreten des Schulgebäudes bis um 15.45 Uhr kein Handy, kein MP3-Player oder Ähnliches benutz werden darf.

Bitte beachtet, Regelverstoß bedeutet: Das elektronische Gerät wird über Nacht bis zum Schulende des folgenden Tages einbehalten! (Freitag bedeutet Einbehalt bis Montag)

Dazu solltet ihr auch wissen:

Alle Eltern unterschreiben bei der Anmeldung in der Jahrgangsstufe 5 den Hausregelvertrag. Darin wird im § 4 geregelt, dass nach dem Betreten des Schulgebäudes bis 15.45 Uhr kein Handy, MP3-Player oder Ähnliches benutzt werden darf.

In der Elternbeiratssitzung und der Schulkonferenz SJ 2017/18 wurde dieses Vorgehen begrüßt.

Auch ein aktuelles Gerichtsurteil über den Umgang mit dem Handy an der Schule bekräftigt dieses Vorgehen: So berichtete die Süddeutsche Zeitung (sz.de) am 17. Mai 2017: Ein Lehrer einer Berliner Schule hatte einem Schüler das Handy an einem Freitag abgenommen, weil er damit den Unterricht gestört habe. Der Schulleiter wollte das Mobiltelefon zunächst nicht herausgeben und behielt es über das Wochenende ein. Erst am folgenden Montag durfte die Mutter des Jungen das Gerät im Schulsekretariat wieder abholen. Das Berliner Verwaltungsgericht hat in einem Urteil vom 4. April 2017 die Klage mit der Begründung, die Grundrechte des Schülers seien nicht verletzt worden, abgelehnt.

 
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